Die Intensiv- Reitabzeichen Lehrgänge bieten die Möglichkeit, sich in einem verkürzten aber intensiven Lehrgang auf das Reitabzeichen vorzubereiten. Das Abzeichen Bodenarbeit ist Voraussetzung für die Trainer-Ergänzungsqualifikation Bodenarbeit. Bitte beachten Sie auch die Ferienlehrgänge, bei denen teilweise auch die Prüfung zu div. Reitabzeichen angeboten werden.
Termin | Beschreibung | Kosten |
---|---|---|
20.01.-24.01.2025 | Intensiv Reitabzeichenkurs 10 UE Praxis Theorieunterricht RA ab RA 5 bei entspr. Voraussetzung möglich Anreise 20.01. | Unterricht 182 € Theorie 33 € Box 140 € Lehrpferd 200 € Unterkunft 150 € |
17.02.-21.02.2025 | Intensiv Reitabzeichen Kurs 10 UE Praxis Theorieunterricht RA ab RA 5 bei entspr. Voraussetzung möglich Anreise 17.02. | Unterricht 182 € Theorie 33 € Box 140 € Lehrpferd 200 € Unterkunft 150 € |
10.12.-12.12.2025 | Abzeichenlehrgang Bodenarbeit Stufe 1 mit Waltraud Böhmke Abzeichen ist Zulassungsvoraussetzung zur Ergänzungsqualifikation Trainer Bodenarbeit. Anreise 10.12. | Unterricht 150 € Box 56 € Lehrpferd 80 € Unterkunft 60 € Prüfungsgebühr 70 € |
16.12.-18.12.2025 | Vertiefende Bodenarbeit mit Abzeichen Bodenarbeit Stufe 2 mitWaltraud Böhmke Für Teilnehmer, die bereits im Besitz des Bodenarbeitsabzeichen Stufe 1 sind. Anreise 16.12. | Unterricht 190 € Box 56 € Lehrpferd 80 € Unterkunft 60 € Prüfungsgebühr 70 € |
Der Boxenpreis bezieht sich auf Box und Futter pro Pferd | Der Preis Lehrpferd bezieht sich auf die Miete eines Lehrpferdes des Pferdezentrums |
Hier gehts zum online Anmeldeformular
Prüfungsgebühren für die Reitabzeichen sind nur bei Prüfungsanmeldung spätestens in der zweiten Lehrgangswoche im Büro zu entrichten. Bereits bezahlte Prüfungsgebühren werden bei Nicht-Teilnahme spätestens am letzten Prüfungstag bar im Büro zurück bezahlt. (Ansonsten kein Anspruch)
Pferdeführerschein Umgang inkl. Theorie/Vorbereitung 60 €
Reitabzeichen/Longierabzeichen: 70,- €
Abzeichen Bodenarbeit 70,- €
Bei weniger als 5 Prüfungsteilnehmern erhöht sich die Prüfungsgebühr anteilig.
Die Teilnahme am Lehrgang auf Lehrpferden berechtigt nicht automatisch zur Prüfungszulassung.
Die Zulassung zur Prüfung erfolgt nur bei entsprechenden Voraussetzungen. Die Entscheidung hierüber obliegt dem Lehrgangsleiter. Bitte beachten Sie, dass für die Prüfungsteilnahme zum Reitabzeichen unbedingt eine Vereinsbestätigung mit Stempel vorliegen muss.