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Anmeldebedingungen

Aufnahmebedingungen und Anmeldung

Haftung:
Der Verband der Reit-und Fahrvereine Franken e.V. , Ansbach, (Verband) haftet nicht für Schäden am eingestellten Pferd (Gewahrsamsschäden) und/oder eingebrachten Sachen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Dem Lehrgangsteilnehmer ist bekannt, dass bei dem Umgang mit dem Lebewesen Pferd Verletzungsrisiken bei Mensch und Pferd nicht auszuschließen sind. Im Falle grober Fahrlässigkeit ist die Haftung des Verbandes bei Gewahrsamsschäden am eingestellten Pferd auf den Haftungshöchstbetrag von € 10.000,00 pro Kalenderjahr und pro Pferd beschränkt. Von der Haftungsbeschränkung unberührt bleibt die Haftung des Verbandes bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit der Person des Lehrgangsteilnehmers oder bei schuldhafter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
Für Schäden an Einrichtungen der Reitanlage, Hindernissen ect., die schuldhaft durch den Einsteller und/oder sein Pferd verursacht werden, hat der Lehrgangsteilnehmer aufzukommen.
Teilnehmer, die Mitglied in einem Reitverein sind, sind im Rahmen der BLSV-Sportversicherung versichert. Teilnehmer ohne Vereinsmitgliedschaft müssen eine Privathaftplicht und eine Unfallversicherung nachweisen. Bei Unfällen muss die Krankenkasse des Teilnehmers eingeschaltet werden, daher ist es erforderlich, die Krankenversicherungskarte vorsorglich zum Lehrgang mitzubringen.

Voraussetzungen und Anmeldebedingungen
Reiterliche Mindestvoraussetzung ist das kontrollierte Reiten in Schritt, Trab und Galopp.

Die schriftliche Anmeldung per Formblatt oder e-mail zum Lehrgang soll möglichst früh erfolgen, da sich die Zulassung zu den Lehrgängen nach dem Eingangsdatum der Anmeldungen richtet.

Eine telefonische Absprache oder eine Überweisung ersetzt keine schriftliche Anmeldung.
Die Zulassung erfolgt schriftlich vor Kursbeginn. Eine Anmeldung kann bis vier Wochen vor Lehrgangsbeginn schriftlich widerrufen werden, ohne dass Ihnen Kosten entstehen.

Wird eine Anmeldung erst danach widerrufen, so ist das jeweilige Schulgeld zu entrichten. Dasselbe gilt, wenn ein Lehrgang unentschuldigt nicht angetreten wird. Bei vorzeitiger Abreise besteht kein Erstattungsanspruch auf gezahlte Gebühren. Ausnahmen können nur in Einzelfällen erfolgen.

Bei Umschreibung wird eine Gebühr in Höhe von 30,-€  in Rechnung gestellt! Ein entsprechender Ersatzreiter muss genehmigt werden.

Anmeldung online unter www.pferdezentrum-franken.de oder per Post/Fax/e-mail mit Anmeldeformular an:
Pferdezentrum Franken, Am Reiterzentrum 3, 91522 Ansbach
Telefonnummern: (09 81) 46 50 – 11  Auskunft Lehrgänge  –   TELEFAX:  0981 – 4650 22                                                                 e-mail: info@pferdezentrum-franken.de

Bankverbindung:  Sparkasse Ansbach, Konto-Nr. 216 192, BLZ: 765 500 00

Lehrgänge

Die Fachschule für Reiten in Ansbach führt Reitkurse mit schuleigenen und mitgebrachten Pferden durch. Beginn und Ende der Lehrgänge entnehmen Sie dem jeweiligen Zulassungsschreiben. Anreisezeiten und die Terminierung des Einführungsgespräches sind jeweils auf dem Zulassungsschreiben, bzw. in einer separaten Email vermerkt.  Kurzfristige Änderungen werden durch einen Aushang am schwarzen Brett bekannt gegeben. Die Buchung eines Lehrgangs bedeutet nicht automatisch auch die Zulassung zur Prüfung. (Die Zulassung erhalten Sie ca. 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn)

Am letzten Tag der Intensivlehrgänge und einiger Ferienlehrgänge besteht die Möglichkeit an der Prüfung für das DEUTSCHE REITERABZEICHEN RA 5, 4 ,3, 2, 1  teilzunehmen.

Bitte bringen Sie, falls vorhanden, Ihr früher erworbenes Abzeichenheft, Urkunde bzw. Karte sowie den Nachweis Ihrer Vereinsmitgliedschaft mit!

Ausbildung

Der Unterricht wird durch qualifizierte Ausbilder erteilt in Dressur-, Spring- und Vielseitigkeitsreiten, in der Pferdehaltung und Pferdepflege, im Umgang mit Pferden, in der Pferdebeurteilung, Vorstellen und Mustern eines Pferdes und Longieren.

Jeder Lehrgangsteilnehmer ist verpflichtet, an allen Lehr- und Ausbildungsstunden teilzunehmen und die im Zusammenhang mit dem Schulbetrieb stehenden Arbeiten zu verrichten.
Teilnahme mit eigenem Pferd (Aufstallung nur mit Herpesimpfung möglich)

Das Mitbringen eigener Pferde zu einem Lehrgang ist möglich wenn es zur Ausbildung unter dem Kursteilnehmer geeignet ist. Bei Teilnahme mit eigenen Pferden kann nur nach Absprache ein Pferd der Schule zur Verfügung gestellt werden, z. B. für Teilprüfungen RA (Dressur oder Springen). Werden zwei eigene Pferde mitgebracht und erfolgt die Teilnahme an den Unterrichtsstunden demnach doppelt, erfolgt gesonderte Berechnung.

Der Besitzer hat evtl. anfallende Kosten für Tierarzt, Schmied und Sattler zu tragen. Für ein Pferd, das in die Stallungen der Schule aufgenommen werden soll, muss der Pferdepass mit gültigem Impfschutz, sowie ein tierärztliches Attest (nicht älter als 10 Tage) vorgelegt werden, ebenso muss eine Haftpflichtversicherung bestehen.

Einrichtungen

Zur Ausbildung der Reiter und Pferde stehen in Ansbach zur Verfügung:

Gelände von 4,4 ha

große Reithalle von 25 x 80 Metern

kleine Reithalle von 20 x 43 Metern

Dressurviereck von 22 x 106 Metern

Allwetterplatz 50 x 96 Meter (Sand) mit Hindernissen

Geländestrecke mit festen Hindernissen, Wasserein- und -Aussprüngen, Kanter- und Wellenbahn
Stallungen mit 64 Boxen
Paddocks, Koppeln
Internatsgebäude mit 30 Betten (inkl.Bad)
Etagenküchen für Selbstverpflegung sind vorhanden. Kopfkissen und Zudecken werden von der Schule gestellt, hierfür ist allerdings eigene Bettwäsche mitzubringen.

Appartments: 

1 Appartement (bis 2 Personen)

1 Appartement (bis 4 Personen)

1 Appartement barrierefrei (bis zu 3 Personen)

je mit Küche, WC, Dusche (Fernseher) und Bettwäsche.

Haustiere (Hunde, Katzen etc.) dürfen nicht mitgebracht werden.  Die Benutzung von Wohnwagen und Wohnmobilen ist in Ausnahmefällen nach Rücksprache möglich. Bis zu den nächsten Einkaufsmöglichkeiten sind es ca. 15 Gehminuten. Wir empfehlen deshalb, den Jugendlichen in den Ferienlehrgängen Fahrräder mitzugeben. Die Benutzung der mitgebrachten Fahrräder geschieht auf eigene Gefahr. W-lan steht im gesamten Internatsgebäude kostenlos zur Verfügung.

Bekleidung und Ausrüstung

Es ist in allen Lehrgängen mit vorschriftsmäßiger und vollständiger  Reitbekleidung und Reitkappe zu reiten (v.a. feste Schuhe mit Absätzen- keine Turnschuhe). Bei Geländeritten ist das Tragen einer Schutzweste Pflicht.Für Prüfungen ist Turnierkleidung erforderlich (außer Longierabzeichen und Trainerassistent). Entsprechende Kleidung für den Stalldienst, Hausschuhe, Wasch- und Schuhputzzeug, Handtücher, Essbesteck, Geschirr, evtl. Töpfe (Grundausstattung ist vorhanden) sind mitzubringen.

Ausbilder

Den steigenden Anforderungen unserer Kunden wollen wir durch bestens ausgebildete Lehrpferde, mehr Individualunterricht und kleinern Einheiten im Gruppenunterricht gerecht werden. Eine anerkannte Fachschule für Reiten stellt sich dieser Herausforderung gerne.

Klaus Eikermann, Fachschulleiter; Pferdewirtschaftsmeister klassische Reitausbildung, sowie Pferdezucht und Haltung

Karen Gagesch Pferdewirtin klassische Reitausbildung

Lisa Pianka, Pferdewirtin Haltung und Service, sowie klassische Reitausbildung