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Pferdeausbildung

Ausbildungszentrum Franken

Eine besondere Aufgabe der Fachschule ist die Ausbildung und Förderung von Pferden durch Pferdewirtschaftsmeister/Pferdewirte der Schule oder durch die Besitzer unter Anleitung eines Ausbilders. Mit Fachkenntnis werden  Pferde für alle Verwendungszwecke reell ausgebildet. Ausbildungspferde können, soweit Platz vorhanden ist, für jede gewünschte Zeitdauer aufgenommen werden.

Wir stellen Ihr Pferd nach Absprache auf Turnieren oder für Kaufinteressenten vor. Gerne bereiten wir Ihr Pferd auch auf besondere Veranstaltungen (z.B. für Leistungsprüfungen, die auf unserer Anlage stattfinden, Verkaufstag, etc.) 

Bei Ankunft ist der Pferdepass mit gültigem Impfschutz vorzulegen. Vor Anreise ist ein tierärztliches Attest (nicht älter als 10 Tage) vorzulegen. Die Aufstallung ist nur mit abgeschlossener Herpes-Grundimmunisierung möglich. Stallhalfter und Anbindstricke sowie Trense und Sattel sollen mitgebracht werden. Außerdem ist ein Berittvertrag zu unterschreiben. Für die Ausbildungszeit sollte eine Tierlebensversicherung abgeschlossen werden. Der Verband der Reit- und Fahrvereine Franken (Verband) haftet nicht für Schäden an dem eingestellten Pferd (Gewahrsamsschäden) und/oder eingebrachten Sachen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Dem Einsteller ist bekannt, dass bei dem Umgang mit dem Lebewesen Pferd Verletzungsrisiken bei Mensch und Pferd nicht auszuschließen sind. Im Falle grober Fahrlässigkeit ist die Haftung des Verbandes bei Gewahrsamsschäden am eingestellten Pferd auf den Haftungshöchstbetrag von € 10.000,00 pro Kalenderjahr und pro Pferd beschränkt. Von der Haftungsbeschränkung unberührt bleibt die Haftung des Verbandes bei schuldhafter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Für Schäden an den Einrichtungen der Reitanlage, Hindernissen, ect. , die durch den Einsteller schuldhaft und/oder sein Pferd verursacht werden, hat der Einsteller aufzukommen. Anfallende Kosten für Hufbeschlag, tierärztliche Behandlung und Sattlerarbeiten müssen vom Pferdebesitzer getragen werden.

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