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Jugendordnung

J u g e n d o r d n u n g  des Verbandes der Reit- und Fahrvereine Franken e.V.

(aus redaktionellen Gründen wird im Folgenden nur die männliche Form bei der Beschreibung von Personen gewählt. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Geschlechter angesprochen sind)

1.Namen, Wesen, Mitgliedschaft

Alle jugendlichen Mitglieder der Reit- und Fahrvereine Frankens, die Jugendwarte/innen und der Jugendausschuss bilden die Pferdesportjugend des fränkischen Verbandes; sie ist ein Teil des Verbandes der Reit- und Fahrvereine Franken e.V. Die Jugendordnung ist Bestandteil der Satzung des    Verbandes der Reit- und Fahrvereine Franken.

2. Zweck

  1. Förderung des Jugendpferdesportes in allen Disziplinen
  2. Jugenderziehung
  3.  Vertretung gemeinsamer Interessen der Pferdesportjugend im Sinne der Satzung des Verbandes der Reit- und Fahrvereine Franken e.V.

3. Grundsätze

  1. Die „Fränkische Pferdesportjugend“ fördert die vorurteilsfreie Begegnung von jungen Menschen im Sport, unabhängig von Herkunft, Nationalität oder Behinderung. Die „Fränkische Pferdesportjugend“ wendet sich explizit gegen jegliche Form von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Sie tritt durch angemessene Formen der Kinder- und Jugendarbeit und präventiver Arbeit jeglicher Form von Gewalt, Diskriminierung, Benachteiligung und Manipulation entgegen, die sich gegen Kinder, Jugendliche und Schutzbefohlene richtet – unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexueller Art ist.
  1. Die „Fränkische Pferdesportjugend“ ist gegen jeglichen Alkohol- und Drogenmissbrauch, gegen Doping und für Kontrollen gemäß dem Anti-Doping-Reglement der FN bzw. des DOKR.
  1. Die „Fränkische Pferdesportjugend“ setzt sich für Fair-Play und Respekt gegenüber Mensch, Pferd und Umwelt ein. Sie bekennt sich ausdrücklich zur Verantwortung des Menschen gegenüber dem Tier als Mitgeschöpf. Beim Umgang mit dem Pferd und bei der sportlichen Nutzung des Pferdes wird dem Tierschutz oberste Bedeutung eingeräumt.

4. Aufgaben

  1. Die „Fränkische Pferdesportjugend“ vertritt ihre Interessen gegenüber dem Verband der Reit- und Fahrvereine Franken, dem Bayerischen Reit- und Fahrverband, den Behörden und der Öffentlichkeit.
  1. Sie fördert die freundschaftliche Zusammenarbeit mit allen Jugendverbänden zur Lösung gemeinsamer Aufgaben; sie ist parteipolitisch und konfessionsneutral.
  1. Sie führt und verwaltet sich selbständig und entscheidet über die ihr zu-
    fließenden Mittel in eigener Zuständigkeit

5. Organe

  1. Jugendausschuss
  2. Jugendleitung

6. Der Jugendausschuss

  1. Er besteht aus je 3 Vertretern der Regierungsbezirke sowie der Jugendleitung. Die Vertreter der Regierungsbezirke werden von den Vereinsjugendwarte oder deren Vertretern, anlässlich der Mitgliederversammlung des Verbandes der Reit- und Fahrvereine Franken e.V., gewählt. Die Wahl erfolgt zu den gleichen Terminen wie die des fränkischen Verbandes, wobei für die Stimmenzahl je Verein die Satzung des Verbandes der Reit- und Fahrvereine Franken e.V. zugrundegelegt wird. Der Jugendausschuss tritt jährlich wenigstens einmal zusammen. Die Einladung erfolgt mit einer Frist von mindestens 14 Tagen und der Bekanntgabe der Tagesordnung. Der Jugendausschuss ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Ausschussmitglieder anwesend sind.
  1. Aufgaben des Jugendausschusses

a) Entgegennahme des Jahresberichtes der Jugendleitung

b) Genehmigung des Jahresvoranschlages und Entgegennahme des Kassen-
berichtes

c) Erarbeitung eines Jahresarbeitsprogramms

d) Einsetzung von Arbeitsausschüssen ohne Beschlussrecht

e) Wahl des Vorsitzenden und des Stellvertreters der Jugendleitung

Der Verbandsjugendausschuss beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden der Jugendleitung.

7. Die Jugendleitung

  1. Sie besteht aus 2 Verbandsjugendwarten und der Verbandsjugendsprecher. Die Jugendleitung wird analog dem Jugendausschuss gewählt. Als Jugendsprecher können solche Mitglieder gewählt werden, die zum Zeitpunkt der erstmaligen Wahl das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Wird ein Jugendsprecher vor Ende des 21. Lebensjahres erstmalig gewählt, kann das Amt bis zum 27.Lebensjahr ausgeübt werden. Die beiden Verbandsjugendwarte stellen den Vorsitzenden der Jugendleitung und dessen 1. Stellvertreter, wobei über die Rangfolge der Jugendausschuss in geheimer oder offener Wahl entscheidet.
  1. Die Verbandsjugendwarte vertreten die Pferdesportjugend nach außen und innen. Sie haben Sitz und Stimme in der Vorstandschaft des Verbandes der Reit- und Fahrvereine Franken e.V.
  1. Die Jugendleitung tritt jährlich nach Bedarf zusammen. Sie führt die Beschlüsse des Jugendausschusses durch und unterrichtet den Vorstand des Verbandes der Reit- und Fahrvereine Franken über alle wesentlichen Vorhaben.
  1. Beschlüsse der Jugendleitung werden mit einfacher Mehrheit gefasst; sie ist beschlussfähig bei Anwesenheit von 3 ihrer Mitglieder; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

Stand: 01.10.2019