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Kaderbestimmungen

Kader- und Perspektivkaderbestimmungen – Jugend

des Verbandes der Fränkischen Reit- und Fahrvereine e.V.

1  Grundsatzbestimmungen

Der Verband der Fränkischen Reit- und Fahrvereine e.V. unterhält Kader in den Pferdesportdisziplinen Dressur, Springen, Vielseitigkeit, Vierkampf, Voltigieren und Fahren. Die Kader dienen der Förderung der fränkischen Reiterjugend und des fränkischen Reitsports. Die Kader werden von der Jugendleitung in Absprache mit den Kadertrainern des Verbandes der Fränkischen Reit- und Fahrvereine e.V. berufen. Das Hauptkriterium der Kaderberufung ist die Leistungsperspektive von Reiter und Pferd im Hinblick auf den Einsatz bei Wettbewerben und Leistungsprüfungen.

Die Kadermitglieder repräsentieren den fränkischen Reitsport nach Außen und sind Vorbilder für andere Pferdesportler. Im Umgang mit dem anvertrauten Lebewesen Pferd zeichnen sich die Kademitglieder durch besondere charakterliche Eignung und Verantwortungsbewusstsein aus. Sie sind stets im besonderen Maße –auch außerhalb von Turnieren- bemüht, die Richtlinien und Beschlüsse der FEI, FN, des Bayerischen Reit- und Fahrverbandes und des Verbandes der Fränkischen Reit- und Fahrvereine einzuhalten und zu vertreten. Es wird erwartet, dass sich jedes Kadermitglied sportlich und fair gegenüber seinen Kaderkollegen verhält. (kein Cyber-Mobbing!) Die Kadermitglieder demonstrieren ihre Kaderzugehörigkeit durch Tragen des jeweiligen Kaderabzeichens.

Der Verband der Fränkischen Reit- und Fahrvereine e.V. veranstaltet zur Förderung der Kadermitglieder gesonderte Trainings- und Vorbereitungslehrgänge.

2  Berufungskriterien

Grundkriterien für die Berufung in die Kader sind primär die sportliche und charakterliche Eignung. Diese orientiert sich insbesondere anhand folgender Kriterien:

A, Sportliche Leistung im laufenden Jahr (Anrechnungszeitraum nach FN

B, Eindruck auf den Sichtungsturnieren „Fränkische Meisterschaften“ und „Ansbacher Weekend“

C, Beurteilung beim Kadertraining

zu A):
Die Mindestvoraussetzung sind im einzelnen:
Junge Reiter (19 bis 21 Jahre)
5 Platzierungen Kl. M

Junioren I (17 u. 18 Jahre)
4 Platzierungen Kl. L (1.-3. Platz) und 1 Platzierung Kl. M

Junioren II (16 Jahre u. jünger)
5 Platzierungen Kl. L

Pony  Springen (16 Jahre u. jünger)
Bis 14 Jahre: 5 Platzierungen Kl. A
Bis 16 Jahre: 3 Platzierungen Kl. L u. 3 Platzierungen Kl. A

Pony  Dressur  (16 Jahre u. jünger)
Bis 13 Jahre: 5 Platzierungen Kl. A (1.-5.)
Bis 14 Jahre: 4 Platzierungen Kl. A (1.-3.) und 1 Platzierung der Kl. L (1.-5.)

Bis 16 Jahre: 3 Platzierungen Kl. L (1.-5.) u. 3 Platzierungen Kl. A (1.-5.)

Children (14 Jahre u. jünger)

5 Platzierungen Kl A ** (1.-5.) und 1 Platzierung Kl. L

Vielseitigkeit

Die Kriterien für eine Kaderaufnahme orientieren sich in erster Linie an den Anforderungen der fränkischen Vielseitigkeitsmeisterschaft. Je nach Altersklasse sollten Starts in Vielseitigkeitsprüfungen der Klassen E, A oder L nachgewiesen werden können. Dressur- und Springplatzierungen können zusätzlich angegeben werden.

Die Platzierungskriterien beziehen sich auf das Jahr für das sich der Reiter bewirbt.

Beispiel: Bewirbt sich ein Reiter im Oktober für den Kader und wird im Laufe des darauffolgenden Jahres 19 Jahre alt, so muss er die Mindestvoraussetzungen der Jungen Reiter (19-21 Jahre) erfüllen.

Bei den eingereichten Platzierungen wird das Alter der Reiter, die Starterzahlen in den einzelnen Prüfungen und die Anzahl der besuchten Turniere berücksichtigt. Aus dem Erfüllen der genannten Platzierungszahlen erwächst kein genereller Anspruch auf eine Aufnahme in den Kader, diese ist erst nach Erfüllen der weiteren Kriterien möglich.

Für Ponyreiter/innen, die aus Altersgründen aus dem Ponykader verabschiedet wurden, besteht im Folgejahr u.U. die Möglichkeit in den Großpferdekader übernommen zu werden, sofern ein entsprechendes Großpferd zur Verfügung steht. Allerdings muss sich an einem Sichtungstermin zeigen, dass sowohl der/ die Reiter/in, als auch das Pferd den Anforderungen der Junioren I entspricht, bzw. eine entsprechende Perspektive zu erkennen ist. Die Entscheidung liegt im Ermessen des jeweiligen Kadertrainers in Absprache mit der Jugendleitung.

3. Anzahl der Kadermitglieder
Junge Reiter:   je Disziplin ca. 10

Junioren I:    je Disziplin ca. 10

Junioren II:  je Disziplin ca. 10

Children: je Disziplin ca. 5

Pony:    je Disziplin ca. 10

Neben den Kadern unterhält der Verband der Fränkischen Reit- und Fahrvereine e.V. einen Perspektivkader (ehem. Förderstufe). Dieser ist insbesondere für Reiter und Pferde gedacht, welche die Qualifikation für einen der Kader knapp verfehlten. Näheres ist den Bestimmungen des Perspektivkaders (Abschnitt 6) zu entnehmen.

4  Bewerbungs- und Berufungsverfahren

Prinzipiell kann sich jeder Reiter bewerben, der die Mindestvoraussetzungen erfüllt oder für die bevorstehende Turniersaison eine entsprechende Leistungsperspektive darlegen kann. Schriftlichen Bewerbungen (einschließlich der Auflistung der Platzierungen der abgelaufenen Saison, bzw.  FN –Ausdruck) für das folgende Jahr sind bis spätestens 1. November des laufenden Jahres schriftlich, per Fax oder e-mail an die Jugendleitung zu richten (Kerstin Popp, Schwingener Str.24, 95512 Neudrossenfeld, e-mail: kerstin_popp@web.de)

Die in Frage kommenden Bewerber werden zum Kadertraining eingeladen. In Absprache mit der Jugendleitung entscheidet der Kadertrainer auf Grund der gezeigten Leistungen über eine Berufung in den Kader. Die Berufung wird erst mit der Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung zur Kaderberufung wirksam.

In den Disziplinen Vierkampf, Voltigieren und Fahren erfolgt die Kaderberufung durch die Beauftragten in Abstimmung mit der Jugendleitung und den Kadertrainern.

Kadermitglieder des laufenden Jahres müssen ebenfalls Ihre Erfolge zum oben genannten Termin einreichen, damit über einen Verbleib im Kader für das Folgejahr entschieden werden kann.

5  Startberechtigung bei PLS mit räumlichen Handicaps

Für die Mitglieder der Kader gelten im Bereich des Fränkischen Verbandes bei PLS in ihrer Disziplin keine räumlichen Beschränkungen sofern der Veranstalter die Kadererlaubnisse nicht ausschließt.  Handicaps, die sich auf Stammmitglieder oder Anzahl der Starts in einer Prüfung beziehen, bleiben von dieser Regelung unberührt. Diese Regelung gilt ausschließlich für Kadermitglieder, nicht für die Mitglieder des Perspektivkaders.

6  Perspektivkader

Neben den Kadern unterhält der Verband der Fränkischen Reit- und Fahrvereine e.V. einen Perspektivkader. Diese ist insbesondere für Reiter und Pferde gedacht, welche die Qualifikation für einen der Kader knapp verfehlten.

Der Perspektivkader dient als Vorstufe des Kaders. Reiter, die in diesen berufen werden, sollten auf Grund ihrer Erfolge nach einem Jahr in den Kader aufgenommen werden können. Die Bewerbung für den Perspektivkader erfolgt analog der Kaderbestimmungen (Abs.3).

Für den Perspektivkader Pony gelten folgende Mindest- Voraussetzungen:

Dressur mind. 5 Platzierungen an 1.-3. Stelle in Dressurprüfungen oder WB der Klasse E Springen mind. 5 Platzierungen in Springprüfungen oder WB der Klasse E. Die Anzahl der Platzierungen kann in beiden Disziplinen erbracht werden.

Mitglieder der Perspektivkader sollten das Lehrgangsprogramm des Verbandes der Fränkischen Reit- und Fahrvereine nutzen. Der Ausbilder wird die Perspektivkadermitglieder nach Möglichkeit in extra Gruppen schulen, damit eine effektive Arbeit gewährleistet ist.

Außerdem gewährt der Verband den Perspektivkadermitglieder auf Anfrage (bei Anmeldung) eine Kursermäßigung von bis zu 10 % auf die Gesamtrechnung, sowie eine bevorzugte Behandlung bei der Vergabe von Kursplätzen. Im Einzelfall besteht die Möglichkeit nicht voll belegte Kaderlehrgänge durch besonders talentierte Perspektivkadermitglieder zu ergänzen. Nach Möglichkeit wird ein separater Kurs für die Perspektivkadermitglieder angeboten.

Anzahl Perspektivkadermitglieder: max. 12 je Disziplin

7  Abschlussbestimmungen

Die Jugendleitung behält sich vor, in begründeten Ausnahmefällen, auch während der laufenden Turniersaison, Berufungen in Kader und Perspektivkader vorzunehmen, auch wenn einzelne Kriterien nicht erfüllt sind. Ebenso behält sie sich vor, Berufungen abzulehnen oder zurückzunehmen, auch wenn die Kriterien grundsätzlich erfüllt wären. Die Anzahl der Kader- und Perspektivkadermitglieder kann von der Jugendleitung aus besonderen Gründen modifiziert werden.

8 Veröffentlichung

Die Kader- und Perspektivkaderbestimmungen werden auf der Internetseite des Verbandes veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung verlieren bisherige Bestimmungen ihre Gültigkeit. Die Bestimmungen können beim Verband der Reit- und Fahrvereine Franken oder bei der Jugendleitung bezogen werden.

(Stand: Dezember 2018)