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Jugendordnung des Verbandes der Reit- und Fahrvereine Franken e.V.

§ 1 Namen, Wesen, Mitgliedschaft

Alle jugendlichen Mitglieder der Reit- und Fahrvereine Frankens, die Jugendwarte/innen und der Jugendausschuss bilden die Reiterjugend des fränkischen  Verbandes; sie ist ein Teil des Verbandes der Reit- und Fahrvereine Franken e.V.. 

§ 2 Zweck

1.
Förderung des Jugendreitsportes in allen Disziplinen

2. Jugenderziehung 

3. Vertretung gemeinsamer Interessen der Reiterjugend im Sinne der Satzung des
    fränkischen Verbandes der Reit- und Fahrvereine e.V.

§ 3 Aufgaben

1. Die fränkische Reiterjugend vertritt ihre Interessen gegenüber dem Verband der
    Reit- und Fahrvereine Franken, dem Bayerischen Reit- und Fahrverband, den Behörden
    und der Öffentlichkeit.

2. Sie fördert die freundschaftliche Zusammenarbeit mit allen Jugendverbänden zur 
    Lösung gemeinsamer Aufgaben; sie ist parteipolitisch und konfessionell neutral.

3. Sie führt und verwaltet sich selbständig und entscheidet über die ihr zu fließenden
    Mittel in eigener Zuständigkeit.

§ 4 Organe

 1.
Jugendausschuss
 2.
Jugendleitung   

§ 5 Jugendausschuss

1. Er besteht aus je 3 Vertretern der Regierungsbezirke sowie der Jugendleitung.
    Die Vertreter der Regierungsbezirke werden von den Vereinsjugendwarten oder deren
    Vertretern, anlässlich der Mitgliederversammlung des Verbandes der Reit- und Fahrvereine
    Franken e.V., gewählt.
   
    Die Wahl erfolgt zu den gleichen Terminen wie die des fränkischen Verbandes, wobei
    für die Stimmenzahl je Verein die Satzung des Verbandes der Reit- und Fahrvereine
    Franken e.V. zugrundegelegt wird.

 Der Jugendausschuss tritt jährlich wenigstens einmal zusammen. 
    Die Einladung erfolgt mit einer Frist von mindestens 14 Tagen und der Bekanntgabe der
    Tagesordnung. Der Jugendausschuss ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte
    der Ausschussmitglieder anwesend sind.

2. Aufgaben des Jugendausschusses

    a)
Entgegennahme des Jahresberichtes der Jugendleitung
    b)
Genehmigung des Jahresvoranschlages und Entgegennahme des Kassen berichtes
    c)
Erarbeitung eines Jahresarbeitsprogramms
    d)
Einsetzung von Arbeitsausschüssen ohne Beschlussrecht 
    e)
Wahl des Vorsitzenden und des Stellvertreters der Jugendleitung

 Der Verbandsjugendausschuss beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit; bei 
    Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden der Jugendleitung.  

§ 6 Die Jugendleitung

1.
Sie besteht aus 2 Verbandsjugendwarten und dem  Verbandsjugendsprecher.
    Die Jugendleitung wird analog dem Jugendausschuss gewählt. Als Jugendsprecher können
    solche Mitglieder gewählt werden, die zum Zeitpunkt der Wahl das 21. Lebensjahr
    noch nicht vollendet haben.

    Die beiden Verbandsjugendwarte stellen den Vorsitzenden der
    Jugendleitung und dessen 1. Stellvertreter, wobei über  die Rangfolge
    der Jugendausschuss in geheimer oder offener Wahl entscheidet.

2. Die Verbandsjugendwarte vertreten die Reiterjugend nach außen und innen. Sie haben Sitz und Stimme in  der Vorstandschaft des Verbandes der  Reit- und Fahrvereine Franken e.V..

3. Die Jugendleitung tritt jährlich nach Bedarf zusammen. Sie führt die Beschlüsse des
    Jugendausschusses durch und unterrichtet den Vorstand des fränkischen Reit- und
    Fahrverbandes über alle wesentlichen Vorhaben.

4. Beschlüsse der Jugendleitung werden mit einfacher Mehrheit gefasst; sie ist 
    beschlussfähig bei Anwesenheit von 3 ihrer Mitglieder; bei Stimmengleichheit entscheidet
    die Stimme des Vorsitzenden.


   Stand März 2010



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Letzte Aktualisierung am 17.05.2009  |  Email: info@pferdezentrum-franken.de
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