|

Jugendordnung des Verbandes der Reit- und Fahrvereine Franken e.V.
| § 1 Namen, Wesen, Mitgliedschaft | Alle jugendlichen Mitglieder der Reit- und Fahrvereine Frankens, die Jugendwarte/innen und der Jugendausschuss bilden die Reiterjugend des fränkischen Verbandes; sie ist ein Teil des Verbandes der Reit- und Fahrvereine Franken e.V.. |
|
| § 2 Zweck | 1. Förderung des Jugendreitsportes in allen Disziplinen
2. Jugenderziehung
3. Vertretung gemeinsamer Interessen der Reiterjugend im Sinne der Satzung des fränkischen Verbandes der Reit- und Fahrvereine e.V. |
|
| § 3 Aufgaben |
1. Die fränkische Reiterjugend vertritt ihre Interessen gegenüber dem Verband der Reit- und Fahrvereine Franken, dem Bayerischen Reit- und Fahrverband, den Behörden und der Öffentlichkeit.
2. Sie fördert die freundschaftliche Zusammenarbeit mit allen Jugendverbänden zur Lösung gemeinsamer Aufgaben; sie ist parteipolitisch und konfessionell neutral.
3. Sie führt und verwaltet sich selbständig und entscheidet über die ihr zu fließenden Mittel in eigener Zuständigkeit. |
|
| § 4 Organe | 1. Jugendausschuss 2. Jugendleitung |
|
| § 5 Jugendausschuss |
1. Er besteht aus je 3 Vertretern der Regierungsbezirke sowie der Jugendleitung. Die Vertreter der Regierungsbezirke werden von den Vereinsjugendwarten oder deren Vertretern, anlässlich der Mitgliederversammlung des Verbandes der Reit- und Fahrvereine Franken e.V., gewählt. Die Wahl erfolgt zu den gleichen Terminen wie die des fränkischen Verbandes, wobei für die Stimmenzahl je Verein die Satzung des Verbandes der Reit- und Fahrvereine Franken e.V. zugrundegelegt wird.
Der Jugendausschuss tritt jährlich wenigstens einmal zusammen. Die Einladung erfolgt mit einer Frist von mindestens 14 Tagen und der Bekanntgabe der Tagesordnung. Der Jugendausschuss ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Ausschussmitglieder anwesend sind.
2. Aufgaben des Jugendausschusses
a) Entgegennahme des Jahresberichtes der Jugendleitung b) Genehmigung des Jahresvoranschlages und Entgegennahme des Kassen berichtes c) Erarbeitung eines Jahresarbeitsprogramms d) Einsetzung von Arbeitsausschüssen ohne Beschlussrecht e) Wahl des Vorsitzenden und des Stellvertreters der Jugendleitung
Der Verbandsjugendausschuss beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden der Jugendleitung. |
|
| § 6 Die Jugendleitung | 1. Sie besteht aus 2 Verbandsjugendwarten und dem Verbandsjugendsprecher. Die Jugendleitung wird analog dem Jugendausschuss gewählt. Als Jugendsprecher können solche Mitglieder gewählt werden, die zum Zeitpunkt der Wahl das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die beiden Verbandsjugendwarte stellen den Vorsitzenden der Jugendleitung und dessen 1. Stellvertreter, wobei über die Rangfolge der Jugendausschuss in geheimer oder offener Wahl entscheidet. 2. Die Verbandsjugendwarte vertreten die Reiterjugend nach außen und innen. Sie haben Sitz und Stimme in der Vorstandschaft des Verbandes der Reit- und Fahrvereine Franken e.V.. 3. Die Jugendleitung tritt jährlich nach Bedarf zusammen. Sie führt die Beschlüsse des Jugendausschusses durch und unterrichtet den Vorstand des fränkischen Reit- und Fahrverbandes über alle wesentlichen Vorhaben. 4. Beschlüsse der Jugendleitung werden mit einfacher Mehrheit gefasst; sie ist beschlussfähig bei Anwesenheit von 3 ihrer Mitglieder; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Stand März 2010
|
| |