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Kader- u. Förderstufenbestimmungen des Verb. der Fränkischen Reit- und Fahrvereine e.V.
| 1. Grundsatzbestimmungen | Der Verband der Fränkischen Reit- und Fahrvereine e.V. unterhält Kader in den Reitdisziplinen Dressur, Springen, Vielseitigkeit, Vierkampf ,Voltigieren und Fahren. Die Kader dienen der Förderung der fränkischen Reiterjugend und des fränkischen Reitsports. Die Kader werden von der Jugendleitung in Absprache mit den Kadertrainern des Verbandes der Fränkischen Reit- und Fahrvereine e.V. berufen. Das Hauptkriterium der Kaderberufung ist die Leistungsperspektive von Reiter und Pferd im Hinblick auf den Einsatz bei Wettbewerben und Leistungsprüfungen.
Die Kadermitglieder repräsentieren den fränkischen Reitsport nach Außen und sind Vorbilder für andere Reiter. Im Umgang mit dem anvertrauten Lebewesen Pferd zeichnen sich die Kademitglieder durch besondere charakterliche Eignung und Verantwortungsbewusstsein aus. Sie sind stets im besonderen Maße –auch außerhalb von Turnieren- bemüht, die Richtlinien und Beschlüsse der FEI, FN, des Bayerischen Reit- und Fahrverbandes und des Verbandes der Fränkischen Reit- und Fahrvereine einzuhalten und zu vertreten. Die Kadermitglieder demonstrieren ihre Kaderzugehörigkeit durch Tragen des jeweiligen Kaderabzeichens.
Der Verband der Fränkischen Reit- und Fahrvereine e.V. veranstaltet zur Förderung der Kadermitglieder gesonderte Trainings- und Vorbereitungslehrgänge. |
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| 2. Berufungskriterien | Grundkriterien für die Berufung in die Kader sind primär die sportliche und charakterliche Eignung. Diese orientiert sich insbesondere anhand folgender Kriterien:
A) Sportliche Leistung im laufenden Jahr (Anrechnungszeitraum nach FN) B) Eindruck auf den Sichtungsturnieren „Fränkische Meisterschaften“ und „Ansbacher Weekend“ C) Beurteilung beim Kadertraining
zu A):
Die Mindestvoraussetzung sind im einzelnen:
| Junge Reiter (19 bis 21 Jahre) | 5 Platzierungen Kl. M | | Junioren I (17 u. 18 Jahre) | 4 Platzierungen Kl. L (1.-3. Platz) und 1 Platzierung Kl. M | | Junioren II (16 Jahre u. jünger) | 5 Platzierungen Kl. L 5 | | Pony (16 Jahre u. jünger) | Bis 14 Jahre: 5 Platzierungen Kl. A Bis 16 Jahre: 3 Platzierungen Kl. L u. 3 Platzierungen Kl. A |
Bei den eingereichten Platzierungen wird das Alter der Reiter, die Starterzahlen und die Anzahl der besuchten Turniere berücksichtigt. Aus dem Erfüllen der genannten Platzierungszahlen erwächst kein genereller Anspruch auf eine Aufnahme in den Kader, diese ist erst nach Erfüllen der weiteren Kriterien möglich.
Die Platzierungskriterien beziehen sich auf das Jahr für das sich der Reiter bewirbt. Beispiel: Bewirbt sich ein Reiter im Oktober für den Kader und wird im Laufe des darauf folgenden Jahres 19 Jahre alt, so muss er die Mindestvoraussetzungen der Jungen Reiter (19-21 Jahre) erfüllen. |
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| 3. Anzahl der Kadermitglieder |
| Junge Reiter: | je Disziplin ca. 10 | | Junioren I: | je Disziplin ca. 10 | | Junioren II: | je Disziplin ca. 10 | | Pony: | je Disziplin ca. 10 |
Neben den Kadern unterhält der Verband der Fränkischen Reit- und Fahrvereine e.V. eine Förderstufe. Diese ist insbesondere für Reiter und Pferde gedacht, welche die Qualifikation für einen der Kader knapp verfehlten. Näheres ist den Förderstufen-Bestimmungen (Abschnitt 5) zu entnehmen. |
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| 4. Bewerbungs- und Berufungsverfahren | Prinzipiell kann sich jeder Reiter bewerben, der die Mindestvoraussetzungen erfüllt oder für die bevorstehende Turniersaison eine entsprechende Leistungsperspektive darlegen kann. Schriftlichen Bewerbungen (einschließlich der Auflistung der Platzierungen des abgelaufenen Jahres oder FN –Ausdruck ) sind bis spätestens 1. November des laufenden Jahres an die Geschäftsstelle des Verbandes der Fränkischen Reit- und Fahrvereine e.V., Am Reiterzentrum 3, 91522 Ansbach zu richten. (auch per Fax oder mail möglich) Die in Frage kommenden Bewerber werden zum 1. Kadertraining eingeladen. Nach Absprache mit dem jeweiligen Kadertrainer erfolgt dann durch den Jugendleitung eine Berufung in den Kader. Die Berufung wird erst mit der Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung zur Kaderberufung wirksam.
In den Disziplinen Vierkampf ,Voltigieren und Fahren erfolgt die Kaderberufung durch die Beauftragten in Abstimmung mit der Jugendleitung und den Kadertrainern. In der Disziplin Vielseitigkeit ist ebenfalls eine Bewerbung mit den erlangten Erfolgen abzugeben . Auf Grund der eingereichten Platzierungen entscheidet der Kadertrainer in Absprache mit der Jugendleitung über die Einladung zum Kaderlehrgang.
Kadermitglieder des laufenden Jahres müssen ebenfalls Ihre Erfolge zum oben genannten Termin einreichen, damit über einen Verbleib im Kader für das Folgejahr entschieden werden kann. |
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| 5. Startberechtigung bei PLS mit räumlichen Handicaps | Für die Mitglieder der Kader gelten im Bereich des Fränkischen Verbandes bei PLS in ihrer Disziplin keine räumlichen Beschränkungen sofern der Veranstalter die Kadererlaubnisse nicht ausschließt.
Handicaps, die sich auf Stammmitglieder oder Anzahl der Starts in einer Prüfung beziehen, bleiben von dieser Regelung unberührt. Diese Regelung gilt ausschließlich für Kadermitglieder, nicht für die Mitglieder der Förderstufe. |
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| 6. Förderstufe | Neben den Kadern unterhält der Verband der Fränkischen Reit- und Fahrvereine e.V. eine Förderstufe. Diese ist insbesondere für Reiter und Pferde gedacht, welche die Qualifikation für einen der Kader knapp verfehlten.
Die Förderstufe dient als Vorstufe des Kaders. Reiter die in die Förderstufe berufen werden, sollten auf Grund ihrer Erfolge nach einem Jahr in den Kader aufgenommen werden. Die Bewerbung für die Förderstufe erfolgt analog der Kaderbestimmungen (Abschnitt 3). Für die Pony-Förderstufe gelten folgende Mindest-Voraussetzungen: Dressur : mind. 5 x an 1.-3. Stelle E-platziert ; Springen mind. 5 x E-platziert. Die Platzierungen können in beiden Disziplinen erbracht werden. Mitglieder der Förderstufe sollten das Lehrgangsprogramm des Verbandes der Fränkischen Reit- und Fahrvereine nutzen .Der Ausbilder wird die Förderstufenmitglieder nach Möglichkeit in extra Gruppen schulen, damit eine effektive Arbeit gewährleistet ist. Außerdem gewährt der Verband den Förderstufenmitgliedern auf Anfrage eine Kursermäßigung von bis zu 10 % auf die Gesamtrechnung, sowie eine bevorzugte Behandlung bei der Vergabe von Kursplätzen.
Im Einzelfall besteht die Möglichkeit nicht voll belegte Kaderlehrgänge durch besonders talentierte Förderstufenmitglieder zu ergänzen.
Anzahl Förderstufenmitglieder: max. 12 je Disziplin |
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| 7. Abschlussbestimmungen | Die Jugendleitung behält sich vor, in begründeten Ausnahmefällen, auch während der laufenden Turniersaison, Berufungen in Kader und Förderstufe vorzunehmen, auch wenn einzelne Kriterien nicht erfüllt sind. Ebenso behält sie sich vor, Berufungen abzulehnen oder zurückzunehmen, auch wenn die Kriterien grundsätzlich erfüllt wären.
Die Anzahl der Kader- und Förderstufenmitglieder kann von der Jugendleitung aus besonderen Gründen modifiziert werden. |
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| 8. Veröffentlichung | Die Kader- und Förderstufenbestimmungen werden über das Rundschreiben an die Vorstände der Vereine veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung verlieren bisherige Bestimmungen ihre Gültigkeit.
Die Bestimmungen können beim Verband der Reit- und Fahrvereine Franken bezogen werden und sind auf der Homepage des Verbandes einzusehen. |
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