|
Aktuelles
··············································
Fachschule
··············································
Lehrgänge
··············································
Veranstaltungen
··············································
Ausschreibungen
··············································
Verband
··············································
Jugend
··············································
Kader
··············································
Service
··············································
Pferde Links
|
|
|
Impressum
··············································
Sitemap
··············································
Anfahrtsbeschreibung
··············································
Kontakt
··············································
Email
|
|
realisation: cms
agentur |  |
|
|
|
Ihr Pfad:Startseite Lehrgänge Anmeldungsbedingungen
|
|

| Aufnahmebedingungen und Anmeldung |
Haftung:
Bei Unfällen, Schäden und Verlusten können keine Haftungsansprüche gegenüber dem Verband der RFV Franken geltend gemacht werden. Teilnehmer, die Mitglied in einem Reitverein sind, sind im Rahmen der BLSV-Sportversicherung versichert. Teilnehmer ohne Vereinsmitgliedschaft müssen eine Privathaftplicht und eine Unfallversicherung nachweisen. Bei Unfällen muss die Krankenkasse des Teilnehmers eingeschaltet werden, daher ist es erforderlich, die Krankenversicherungskarte vorsorglich zum Lehrgang mitzubringen.
Die Lehrgangsteilnehmer müssen ein Mindestalter von 13 Jahren haben. Reiterliche Mindestvoraussetzung ist das kontrollierte Reiten in der Abteilung in Schritt, Trab und Galopp. Teilnehmer auf Schulpferden dürfen ein Gewicht von 90 kg nicht überschreiten.
Die schriftliche Anmeldung per Formblatt zum Lehrgang soll möglichst früh erfolgen, da sich die Zulassung zu den Lehrgängen nach dem Eingangsdatum der Anmeldungen richtet.
Eine telefonische Absprache oder eine Überweisung ersetzt keine schriftliche Anmeldung. Die Zulassung erfolgt schriftlich vor Kursbeginn. Eine Anmeldung kann bis vier Wochen vor Lehrgangsbeginn schriftlich widerrufen werden, ohne dass Ihnen Kosten entstehen.
| In Ausnahmefällen (Krankheit u.ä.) kommt vorgenannter Passus nicht zur Anwendung. In diesem Fall ist eine Bescheinigung, z. B. ärztliches Attest, einzusenden und eine Reservierungs-/ Bearbeitungsgebühr in Höhe von 60,- € zu bezahlen.
Bei wiederholter Umschreibung wird eine Gebühr in Höhe von 20,-€ in Rechnung gestellt! |
Wird eine Anmeldung erst danach widerrufen, so ist die Gebühr Unterricht für den gesamten Kurs zu entrichten. Dasselbe gilt, wenn ein Lehrgang unentschuldigt nicht angetreten wird. Bei vorzeitiger Abreise besteht kein Erstattungsanspruch auf gezahlte Gebühren.
Anmeldung online per e-mail: info@pferdezentrum-franken.de
oder per Post/Fax mit Anmeldeformular an: Pferdezentrum Franken, Am Reiterzentrum 3, 91522 Ansbach
| Telefonnummern: (09 81) 46 50 - 13 Auskunft Lehrgänge - 22 TELEFAX Bankverbindung: Sparkasse Ansbach, Konto-Nr. 216 192, BLZ: 765 500 00 |
|
| Lehrgänge |
Die Fachschule für Reiten in Ansbach führt Reitkurse mit schuleigenen und mitgebrachten Pferden durch. Viele Lehrgänge beginnen jeweils am Montag und enden am Freitagmittag.
Die Anreise ist meist am Tag vor Lehrgangsbeginn zwischen 16.00 und 17.00 Uhr möglich (soweit in der Zulassung nichts anderes mitgeteilt worden ist), am Vorabend ist meist ein Einführungsgespräch im Lehrsaal – bitte hierzu den Aushang am Schwarzen Brett beachten.
Im Anschluss an Abzeichen- u. vielen Ferienlehrgängen besteht die Möglichkeit, bei ausreichendem Kenntnisstand und genügender Beteiligung an einer Prüfung für das DEUTSCHE REITER-/ FAHRERABZEICHEN Klasse IV (Kupfer), Klasse III (Bronze) oder Klasse II (Silber) teilzunehmen.
Bitte bringen Sie, falls vorhanden, Ihr früher erworbenes Abzeichenheft, Urkunde bzw. Karte sowie den Nachweis Ihrer Vereinsmitgliedschaft mit! |
|
| Ausbildung | Der Unterricht wird durch qualifizierte Ausbilder erteilt in Dressur-, Spring- und Vielseitigkeitsreiten, im Anspannen und Fahren von Pferden nach dem Achenbach-Fahrsystem, in der Pferdehaltung und Pferdepflege, im Umgang mit Pferden, in der Pferdebeurteilung, Vorstellen und Mustern eines Pferdes, Longieren und Voltigieren, ...
Jeder Lehrgangsteilnehmer ist verpflichtet, an allen Lehr- und Ausbildungsstunden teilzunehmen und die im Zusammenhang mit dem Schulbetrieb stehenden Arbeiten zu verrichten. |
|
| Teilnahme mit eigenem Pferd |
Das Mitbringen eigener Pferde zu einem Lehrgang ist möglich wenn es zur Ausbildung unter dem Kursteilnehmer geeignet ist. Bei Teilnahme mit eigenen Pferden kann nur nach Absprache ein Pferd der Schule zur Verfügung gestellt werden, z. B. für Teilprüfungen DRA (Dressur oder Springen). Werden zwei eigene Pferde mitgebracht und erfolgt die Teilnahme an den Unterrichtsstunden demnach doppelt, erfolgt gesonderte Berechnung.
Der Besitzer hat evtl. anfallende Kosten für Tierarzt, Schmied und Sattler zu tragen. Für ein Pferd, das in die Stallungen der Schule aufgenommen werden soll, muss der Pferdepass mit gültigem Impfschutz vorgelegt werden, ebenso muss eine Haftpflichtversicherung bestehen. |
|
| Einrichtungen | Zur Ausbildung der Reiter und Pferde stehen in Ansbach zur Verfügung:
- ein Gelände von 4,4 ha - das Internatsgebäude mit 32 Betten (alle Zimmer mit WC und Dusche) - eine Reithalle von 25 x 80 Metern
- ein Dressurviereck von 22 x 120 Metern
- ein Stall mit 54 Boxen
- ein Springplatz 50 x 100 m (Gras)
- eine Wellenbahn
- eine Kanterbahn
- Wasserein- und -aussprünge
- eine Holzbrücke (auch zum Befahren mit Gespannen)
- eine Geländestrecke mit Hindernissen Klasse E - L
- Paddocks
- Koppeln
Etagenküchen für Selbstverpflegung sind vorhanden. Appartement mit eigener Küche, WC, Dusche und Fernseher, Kopfkissen und Zudecken werden von der Schule gestellt, hierfür ist allerdings eigene Bettwäsche mitzubringen. Ein Tischtennisraum ist vorhanden, evtl. eigene Schläger mitbringen.
Haustiere (Hunde, etc.) dürfen nicht zum Lehrgang mitgebracht werden. Für Hunde von Besuchern besteht im Stall und auf dem gesamten Gelände Leinenpflicht. Bei Nichteinhaltung haftet der Hundehalter für eventuelle Schäden. Die Benutzung von Wohnwagen und Wohnmobilen auf dem LLZ-Gelände ist nicht erlaubt.
Bis zu den nächsten Einkaufsmöglichkeiten sind es ca. 15 Gehminuten. Wir empfehlen deshalb, den Jugendlichen in den Ferienlehrgängen Fahrräder mitzugeben. Die Benutzung der mitgebrachten Fahrräder geschieht auf eigene Gefahr. |
|
| Bekleidung und Ausrüstung |
Reitkappe zum Reiten (v.a. feste Schuhe mit Absätzen- keine Turnschuhe). Bei Geländeritten ist das Tragen einer Schutzweste Pflicht.
Für Prüfungen ist Turnierkleidung erforderlich (außer Longierabzeichen, Reitpass und Trainerassistent).
Entsprechende Kleidung für den Stalldienst, Schwimmsachen, Freizeit- und Sportkleidung, Hausschuhe (keine Holzschuhe), Wasch- und Schuhputzzeug, Handtücher, Essbesteck, Geschirr, evtl. Töpfe (Grundausstattung ist vorhanden). |
| |
|

NEU - Reitschulen in Franken Hier finden Sie ab sofort eine Übersicht interessanter Reit-schulbetriebe inkl. Ansprech-partner, sowie weitere Infos.

Reitvereine mit Reitschulen | |
|
|





|